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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 8 BA 98/20   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 8 BA 98/20 (https://dejure.org/2022,22028)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.01.2022 - L 8 BA 98/20 (https://dejure.org/2022,22028)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - L 8 BA 98/20 (https://dejure.org/2022,22028)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 31.05.1978 - 12 RK 25/77

    Klage zweier Rechtsreferendare gegen die Einordung als versicherungspflichtig in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 8 BA 98/20
    Das BSG (Urt. v. 31.5.1978 - 12 RK 25/77 - juris Rn. 25) habe sich dieser Entscheidung ausdrücklich angeschlossen.

    So war der (im Fall des BFH) beauftragte Rechtsreferendar nach den Feststellungen des Urteils - worauf auch bereits das BSG hingewiesen hat (vgl. Urt. v. 31.5.1978 - 12 RK 25/77 - juris Rn. 24) - ausschließlich mit der gutachterlichen Bearbeitung besonders umfangreicher und schwieriger Zivilprozesse befasst.

    Aus welchem Grund die Klägerin ergänzend auf das Urteil des BSG vom 31.5.1978 - 12 RK 25/77 Bezug nimmt, erschließt sich dem Senat nicht.

    Dass die Nebentätigkeit der Beigeladenen bei der Klägerin ihre Ausbildung (möglicherweise) gefördert hat, sie also in deren Rahmen Wissen und Fähigkeiten vertieft hat, die ihr auch beim juristischen Vorbereitungsdienst zugutekamen, reicht zur Begründung der Versicherungsfreiheit nicht aus (vgl. BSG Urt. v. 31.5.1978 - 12 RK 25/77 - juris Rn. 21).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 8 BA 98/20
    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstmöglichkeiten gegenüberstehen (st. Rspr. vgl. z.B. BSG Urt. v. 31.3.2017 - B 12 KR 16/14 R - juris Rn. 33; Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 36 m.w.N).

    Das verbleibende Risiko der Insolvenz des Auftrag- bzw. Arbeitgebers trifft Arbeitnehmer in gleicher Weise (vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 37; Senatsurt. v. 22.6.2020 - L 8 BA 78/18 - juris Rn. 55).

    Auch hatte die Beigeladene nach den Angaben der Klägerin keine Befugnis, die von ihr gewünschten Leistungen durch eine dritte Person erbringen zu lassen (vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 34 m.w.N.).

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 27 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 7.4.2021 - L 8 BA 58/20 B ER - juris Rn. 21 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 93 m.w.N.).

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 8 BA 98/20
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (st. Rspr., vgl. etwa BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 14 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG Beschl. v. 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - juris Rn. 6 ff.).

    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 15; Senatsurt. v. 22.6.2020 - L 8 BA 78/18 - juris Rn. 47).

    Anhaltspunkte für sonstige typische Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit wie z.B. einem werbenden Auftreten am Markt (vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 35 m.w.N.) sind weder vorgetragen noch ersichtlich.

    Der sozialversicherungsrechtliche Status unterliegt keiner uneingeschränkten Dispositionsfreiheit der Beteiligten (vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 37 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105; Segebrecht in: jurisPK, SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 7 Rn. 93).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 8 BA 155/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 8 BA 98/20
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 27 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 7.4.2021 - L 8 BA 58/20 B ER - juris Rn. 21 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 93 m.w.N.).

    Ein derartiger Wille kann generell nur dann von Bedeutung sein, wenn der Abwägungsprozess (anders als hier) kein Überwiegen von Gesichtspunkten für den einen oder den anderen Status ergibt (vgl. z.B. BSG Urt. v. 14.3.2018 - B 12 R 3/17 R - juris Rn. 13 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105).

    Der sozialversicherungsrechtliche Status unterliegt keiner uneingeschränkten Dispositionsfreiheit der Beteiligten (vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 37 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105; Segebrecht in: jurisPK, SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 7 Rn. 93).

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 R 1/13 R

    Sozialversicherungspflicht - freiwillige zusätzliche an Rechtsreferendare

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 8 BA 98/20
    Gleiches gilt auch für Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ohne Verbeamtung (vgl. BSG Urt. v. 31.3.2015 - B 12 R 1/13 R - juris Rn. 16 ff.).

    Eine Erstreckung der Versicherungsfreiheit kommt lediglich dann in Betracht, wenn Rechtsreferendare im Rahmen ihres juristischen Ausbildungsdienstes neben dem Unterhaltszuschuss von den ausbildenden Stellen zusätzliche Vergütungen erhalten und sich eine Trennung der verrichteten Arbeiten in einen ausbildungsbezogenen Teil und eine hiervon unabhängige Beschäftigung anderer Art nicht vornehmen lässt (vgl. z.B. BSG Urt. v. 31.3.2015 - B 12 R 1/13 R - juris Rn. 22 m.w.N.; Urt. v. 31.5.1978 - 12 RK 49/76 - juris; LSG NRW Urt. v. 27.4.2017 - L 5 KR 719/16 - juris Rn. 32).

  • BFH, 22.03.1968 - VI R 228/67

    Gerichtsreferendar - Stationsreferendar - Tätigkeit bei Gericht - Rechtsanwalt -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 8 BA 98/20
    In einem mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall habe der BFH (Urt. v. 22.3.1968 - VI R 228/67) eine selbstständige Tätigkeit bejaht.

    Eine andere Beurteilung resultiert auch nicht aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des BFH vom 22.3.1968 (VI R 228/67 - juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2020 - L 8 BA 78/18

    Rentenversicherungspflicht für Transportfahrer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 8 BA 98/20
    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 15; Senatsurt. v. 22.6.2020 - L 8 BA 78/18 - juris Rn. 47).

    Das verbleibende Risiko der Insolvenz des Auftrag- bzw. Arbeitgebers trifft Arbeitnehmer in gleicher Weise (vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 37; Senatsurt. v. 22.6.2020 - L 8 BA 78/18 - juris Rn. 55).

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Bestimmung des Umfangs beitragspflichtiger Einnahmen von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 8 BA 98/20
    Maßgebendes Kriterium für ein unternehmerisches Risiko ist nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (vgl. z.B. BSG Urt. v. 31.3.2017 - B 12 KR 16/14 R - juris Rn. 33 m.w.N.), denen sich der Senat in seiner ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. z.B. Senatsurt. v. 29.1.2020 - L 8 BA 153/19 - juris Rn. 64 m.w.N.), ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlusts eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen und persönlichen Mittel also ungewiss ist.

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstmöglichkeiten gegenüberstehen (st. Rspr. vgl. z.B. BSG Urt. v. 31.3.2017 - B 12 KR 16/14 R - juris Rn. 33; Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 36 m.w.N).

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 16/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Service- und Sicherheitspersonal im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 8 BA 98/20
    Mit den von ihr zu erfüllenden Aufgaben war sie entsprechend in die Organisationsstruktur der Klägerin in einer Weise eingebunden, die keinen Raum für eine eigenständige Arbeitsorganisation ließ (vgl. BSG Urt. v. 27.4.2021 - B 12 R 16/19 R - juris Rn. 21).

    Aus welchen Gründen eine Tätigkeit nach Weisungen oder unter Eingliederung in eine Arbeitsorganisation ausgeübt wird, spielt keine Rolle (vgl. BSG Urt. v. 27.4.2021 - B 12 R 16/19 R - juris Rn. 16).

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 8 BA 98/20
    Auch ihre Arbeitskraft musste die Beigeladene angesichts der vertraglich vereinbarten Gegenleistung in Form einer - arbeitnehmertypischen - festen Vergütung pro geleisteter Arbeitsstunde nicht mit der Gefahr des Verlustes einsetzen (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R - juris Rn. 26).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - L 5 KR 719/16

    Erstattung eines Arbeitnehmeranteils der Beiträge zur gesetzlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 8 BA 58/20

    Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung

  • BSG, 31.05.1978 - 12 RK 49/76

    Begründung einer Versicherungspflicht in der Rentenversicherung der Angestellten

  • BSG, 02.06.1982 - 12 RK 66/80

    Versicherungsfreiheit; Beamter; Beamtenverhältnis; Versicherungspflicht

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - L 8 BA 153/19
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2019 - L 8 BA 12/18

    Unbegründetheit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2021 - L 8 BA 68/20

    Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - L 8 BA 208/18
    Die - üblicherweise vom Arbeitgeber gewünschte - eigenständige Arbeitsweise ist kein Synonym für eine zur Versicherungsfreiheit führende Selbstständigkeit und darf mit dieser nicht verwechselt werden (vgl. Senatsurt. v. 14.12.2022 - L 8 BA 159/19 - juris Rn. 80; Urt. v. 30.11.2022 - L 8 R 597/17 - juris Rn. 98; Urt. v. 26.01.2022 - L 8 BA 98/20 - juris Rn. 59; Senatsbeschl. v. 18.07.2022 - L 8 BA 37/22 B ER - juris Rn. 14; Senatsbeschl. v. 14.06.2019 - L 8 BA 12/18 B ER - juris Rn. 23 m.w.N.).

    (Auch) eine kostenfreie Überlassung und Nutzung von Betriebsmitteln stellt regelhaft ein Kriterium der Eingliederung dar (vgl. z.B. BSG Urt. v. 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R - juris Rn. 21; Urt. v. 19.10.2021 - B 12 R 1/21 R - juris Rn. 23; Senatsurt. v. 26.01.2022 - L 8 BA 98/20 - juris Rn. 63).

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